Stellungnahme | FLV, Juni 2021
Allgemeine Feststellung:
Im städtischen Gesetz 661 für einen menschen- und umweltfreundlichen Stadtverkehr, beschlossen in der Volksabstimmung vom 5. März 1989, steht im Art. 1 Zweck:
Die Stadt Chur verfolgt eine Verkehrspolitik, welche der Wohnlichkeit der Stadt und der Vermeidung von Luftverschmutzung, Lärm und Verkehrsgefahren den Vorrang einräumt. Sie fördert deshalb den Velo- und Fussgängerverkehr, sorgt für ein ausreichendes Angebot des städtischen Busbetriebes und strebt eine Plafonierung sowie längerfristig eine Reduktion des privaten Motorfahrzeugverkehrs an.
Wenn der motorisierte Individualverkehr (MIV) insgesamt reduziert werden soll, muss der Anteil angesichts des zunehmenden Gesamtverkehrs deutlich sinken. Im beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen (BeSA) Perimeter der Agglomeration Chur werden 65.9% der Tagesdistanzen mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zurückgelegt. Die restlichen Wege werden mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder per Velo bewältigt. Die Anteile dieser Verkehrsmittel an den absolvierten Personenkilometern sollen erhöht werden.
Die Stadt Chur muss sich zum Ziel setzen, den Anteil des MIV auf 55.0% zu reduzieren. Nur so gibt es keine Zunahme beim MIV. Das Aggloprogramm muss darum angepasst werden. Gerade darum macht ein der neue Autobahnanschluss Mitte keinen Sinn. Im Aggloprogramm wird dieser aber explizit erwähnt.
Weitere Feststellungen:
- Die vielen Velowege, die verbessert, ausgebaut und neu gebaut werden sollen begrüssen wir sehr.
- Die Bus-Tangentiallinie begrüssen wir ebenfalls sehr.
- Die multimodale Verkehrsdrehscheibe in Chur West begrüssen wir sehr.
- Linksabbieger Rosenhügel und Einbahnregime in der Kasernenstrasse begrüssen wir, aber nur im Zusammenhang mit einer Verkehrsberuhigung und Aufwertung der Grabenstrasse.